Schallschutz und Akustik
Lärmbekämpfung:
- Erarbeiten von Emissions- und Immissionsprognosen nach Lärmschutzverordnung (LSV) für Strassen, Bahn- und Schiesslärm.
- Beratungen bei Lärmschutzmassnahmen, z.B. Lärmschutzwände. Beratungen für Massnahmen bei lärmexponierten Bauten. Erstellen von behördlichen Nachweisen (Lärm- und Schallschutznachweis)
Bauakustik:
- Schalltechnische Beratung bei Wohn- und Geschäftshäuser. Beratung bei Konstruktion- und Materialwahl. Erstellen von Schallnachweise für Behörde (Luft- und Trittschalldämmnachweise).